IAB Sonderabschreibung — der stärkste Steuerhebel 2026
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG können Sie bis zu 50 % der geplanten PV-Anlagen-Kosten bereits VOR dem Kauf als Betriebsausgabe absetzen. Kombiniert mit der Sonder-AfA sind bis zu 95 % der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren abgeschrieben.
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Rechner starten →Was ist der IAB?
Der IAB ist eine steuerliche Vorverlagerung: Sie dürfen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten bereits im Jahr der Planung geltend machen — nicht erst im Jahr des Kaufs.
- Rechtsgrundlage: §7g Abs. 1-4 EStG (IAB) + §7g Abs. 5 EStG (Sonder-AfA)
- Zielgruppe: KMU mit Gewinn <200.000 € p.a. im Bildungsjahr
Wer kann den IAB nutzen?
Förderberechtigt: Einzelunternehmen, GmbH, UG, AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Freiberufler, Landwirte (§13 EStG) — alle mit Gewinn <200k €.
Nicht nutzbar: Privatperson ohne Gewerbe, Betriebe mit Gewinn >200k im Bildungsjahr.
Voraussetzungen
- Beabsichtigte Investition innerhalb 3 Jahre (glaubhaft machen: Angebote, Projektplanung)
- Betriebliche Nutzung >90 % — PV im Vollbetrieb meist 100 %
- Gewinn-Schwellenwert <200.000 € im Bildungsjahr
- Höhe: bis 50 %, max. 200.000 € Summe aller IABs/Jahr
So läuft der IAB ab
Phase 1 — Bildung (Jahr vor Kauf)
IAB in Höhe von z.B. 50 % bilden. Gewinn reduziert sich entsprechend → Steuer-Ersparnis im Jahr vor Invest.
Phase 2 — Tatsächliche Investition
IAB wird aufgelöst, Anschaffungswert reduziert (geringere AfA-Basis). Plus Sonder-AfA §7g Abs. 5: bis zu 20 % in den ersten 5 Jahren auf den ursprünglichen (nicht reduzierten) Wert.
Phase 3 — Lineare AfA
Ab Inbetriebnahme reguläre AfA (20 Jahre für PV) auf den gekürzten Buchwert.
Kombination IAB + Sonder-AfA (200.000-€-Anlage)
| Jahr | Wirkung | Betrag |
|---|---|---|
| Jahr vor Kauf | IAB 50 % | -100.000 € |
| Kauf-Jahr | IAB aufgelöst (neutral) | 0 € |
| Kauf-Jahr | Sonder-AfA 20 % auf 200k | -40.000 € |
| Kauf-Jahr | Lineare AfA auf Rest-Buchwert | -5.000 € |
| Jahre 2-5 | Sonder-AfA + lineare AfA | -52.000 € |
| Summe nach 5 J. | -162.000 € (81 %) |
Steuer-Ersparnis bei 30 % Steuersatz: ~48.600 € über 5 Jahre. Netto-Anschaffungskosten: 151.400 € statt 200.000 €.
Wenn keine Investition erfolgt
⚠️ IAB wird rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst. Steuernachzahlung + Verzinsung 6 % p.a. Daher: nur bilden, wenn Investition wirklich geplant.
Häufige Fehler
- ❌ IAB nach Kauf gebildet — muss VOR Anschaffung geschehen
- ❌ Gewinnschwelle ignoriert — bei >200k kein IAB möglich
- ❌ Gebrauchte Anlage — nur neue Wirtschaftsgüter
- ❌ Private Nutzung >10 % — IAB entfällt komplett
Häufige Fragen
Kann ich den IAB auch für Speicher bilden?+
Ja, wenn der Speicher integraler Bestandteil der PV-Anlage ist. Reine Batterie-Speicher ohne PV: mit Steuerberater abklären.
Unterschied IAB vs. Sonder-AfA?+
IAB = 50 % vorab im Planungsjahr. Sonder-AfA §7g Abs. 5 = 20 % verteilt über erste 5 Jahre nach Kauf. Beide kombinierbar → bis 95 % AfA in 5 Jahren.
Wie wirkt der IAB auf die Bilanz?+
Beim IAB selbst kein Bilanzansatz. Nach Investition: Anschaffungswert steuerbilanziell gekürzt. Handelsbilanz: unverändert.
Gilt der IAB auch für Freiberufler?+
Ja, auch für selbständige Tätigkeit §18 EStG. Voraussetzung: betriebliche Nutzung >90 %.
Kann ich mehrfach im Jahr IABs bilden?+
Ja, verschiedene Investitionen parallel. Gesamt-Höchstgrenze: 200.000 € pro Jahr.
Was tun bei Gewinn >200k?+
Gewinnreduktion aktiv steuern (Vorauszahlungen, Rückstellungen), separates Steuervehikel (Tochter-GmbH) oder §6b EStG-Rücklage kombinieren.